Grundsätzlich wird in die Basisabsicherung (sog. Basisrisikomanagement gem. Schritt sieben des Beratungsprozesses) und den eigentlichen Vermögensaufbau unterschieden. Während es sich bei der Basisabsicherung primär um die Absicherung existenzieller (biometrischer) Risiken und somit auch gleichzeitig um die Absicherung des Vermögensaufbaus handelt, geht es beim Vermögensaufbau selbst um die Schaffung realer Vermögenseffekte, d. h. um vererbbares Vermögen, welches nicht eigenen Konsumzwecken unterliegt, wie beispielsweise das Altersvorsorgekapital der Basisabsicherung, welches im Alter verrentet wird. Man kann daher die Basisabsicherung als das persönliche „Pflichtenheft“ und den Vermögensaufbau als die individuelle „Kür“ bezeichnen. Hier werden zusammen individuell Lösungen erarbeitet, welche über die Bildung reinen Altersvorsorgekapitals (biometrisches Risiko des Basisrisikomanagements) hinausgehen. Analog zur Basisabsicherung werden die jeweiligen relevanten Themen in speziellen Beratungssequenzen im Detail besprochen. Sinnvoll und daher empfehlenswert ist insbesondere hier die Erstellung einer Vermögensplanung und einer Vermögensbilanz.
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