Aus den Gefahren des Eigentums an Haus- und Grundbesitz obliegt dem Hauseigentümer oder Hausbesitzer eine Verkehrs-sicherungspflicht. Die Haus- und Grund-besitzerhaftpflichtversicherung kommt für den aus der Verletzung dieser Verkehrs-sicherungspflicht des Haus- und Grund-besitzers entstandenen Schaden auf. Die Verkehrssicherungspflicht gilt als verletzt, wenn der Schaden unter Missachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfaltspflichten, d. h. fahrlässig, verursacht worden ist. Besitzer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses sind i. d. R. über ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichert.
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